agb

Luftbad Mühlhausen



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

manufact gGmbH
Treffurter Weg 14a
99974 Mühlhausen
Tel.:036024-885488

Restaurant Luftbad Mühlhausen

Goetheweg 90
99974 Mühlhausen
03601-889130
info@luftbad-muehlhausen.de

  1. Vertragsbedingungen, Allgemeines
    1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen durch das Restaurant Luftbad Mühlhausen
    1.2 Verbraucher i.S. der AGB sind natürliche oder juristische Personen, mit denen das Restaurant eine Leistung vereinbart, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    1.3 Unternehmer i.S. der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Behörden, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit privatrechtlich handeln.
    1.4 Kunde (Gast) i.S. der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
    1.5 Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €)
  2. Vertragsgegenstand/ -abschluss
    1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bewirtung von Personen mit einer bestimmten Anzahl von Gästen und allen damit zusammenhängenden durch das Restaurant angebotenen Leistungen und Lieferungen, insbesondere die Bereitstellung von zwischen den Parteien vereinbarten Speisen und Getränken. Der zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem durch den Kunden zu bestätigenden Angebot des Restaurants.
    2.2
    Der Vertrag über eine gastronomische Leistung ist abgeschlossen, sobald der Gast eine mündliche oder schriftliche Bestätigung mit oder ohne Kostenangebot erhalten hat. Eine Absprache über gewünschte gastronomische Leistungen erfolgt in der Regel 1 Monat vor Vertragstermin.
    2.2 Auf Wunsch kann dem Gast ein Kostenangebot erstellt werden, was nach schriftlicher Bestätigung durch den Gast für beide Seiten der Vertragspartner bindend ist.
    2.4 Der Gast ist verpflichtet, bei einem Rücktritt vom Vertrag eventuell entstandene Unkosten zu erstatten: Warenkosten (Lebensmittel, Getränke), die speziell für die Vertragserfüllung eingekauft wurden und nicht anderweitig verwendet werden können. Weitere Festlegungen folgen unter Punkt 3.
    2.5 Das Restaurant ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu nutzen, um die Gaststätteneinnahmeausfallkosten zu minimieren
  3. Beendigung des Vertrages
    1 Wird der Vertrag durch den Kunden mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor dem Tag der Reservierung durch Kündigung oder Rücktritt beendet, so ist er zur Entrichtung eines Betrages in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet. Bei einer Kündigung länger als 4 Wochen zum Tag der Reservierung fallen keine Kosten an.
    3.2 Wird der Vertrag durch den Kunden mit einer Frist von weniger als zwei Wochen jedoch mehr als vier Tagen vor dem Tag der Reservierung durch Kündigung oder Rücktritt beendet, so ist er zur Entrichtung eines Betrages in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
    3.3 Wird der Vertrag durch den Kunden mit einer Frist von weniger als 4 Tagen vor dem Tag der Reservierung beendet, so bleibt er zur Entrichtung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
    3.4 Dem Kunden bleibt in den Fällen der Ziffer 1 bis 3 vorbehalten, einen geringeren Schaden des Restaurants nachzuweisen.
    3.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    a. der Kunde die ihm obliegenden fälligen Verpflichtungen dieses Vertrages nicht erfüllt, insbesondere die ihm obliegenden Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist leistet;
    b. der Kunde den Veranstaltungszweck ohne vorherige Zustimmung des Restaurants ändert;
    c. der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben über sich oder den Zweck der Reservierung gemacht hat;
    d. durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Restaurants zu befürchten ist oder die Reservierung gegen ein Gesetz oder eine behördliche Auflage verstößt.
  4. Zahlungsbedingungen
    1
    Sollte ein Vertrag mit Kostenvoranschlag mehr als 6 Monate vor Vertragstermin abgeschlossen sein und es treten unerwartete Kostensteigerungen ein, so wird dem Gast ein neuer Kostenvoranschlag unterbreitet, der diese Kostensteigerungen berücksichtigt. Sollten die Kostensteigerungen für den Gast nicht annehmbar sein, so kann er den Vertrag kostenfrei kündigen.
    4.2 In den Verträgen ist in den vereinbarten Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
    4.3 Es werden EC-Karten und Kreditkarten (Mastercard, Visa) akzeptiert.
    4.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzuges.
  5. Haftung
    1 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der „manufact gGmbH.“ auf den nach der Art der Leistung vorgesehenen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
    5.2 Die „manufact gGmbH“ haften nicht, wenn ein Vertrag durch höhere Gewalt nicht erfüllt werden konnte.
  6. Sonstiges
    1 Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
    6.2 Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
    6.3
    Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über Restaurant Luftbad Mühlhausen anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
    6.4 Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Restaurant Luftbad Mühlhausen nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
    6.5
    Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die „manufact gGmbH“ schriftlich zugestimmt.
    6.6 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung werden die Parteien durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Reglungslücke.
  7. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
    1
    Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
    7.2
    Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.
    7.3
    Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
    1
    Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    8.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    8.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Mühlhausen, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentliches Sondervermögen handelt, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat.


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